Bundeseinheitlicher Medikationsplan (BMP)


Medikationsplan

Patienten haben seit 1. Oktober 2016 Anspruch auf einen sogenannten bundeseinheitlichen Medikationsplan, wenn sie mindestens drei zulasten der gesetzlichen Krankenkassen verordnete, systemisch wirkende Medikamente gleichzeitig einnehmen beziehungsweise anwenden. Die Anwendung muss dauerhaft – über einen Zeitraum von mindestens 28 Tagen – vorgesehen sein.

Die Einführung eines bundeseinheitlichen Medikationsplans hatte der Bundestag mit dem E-Health-Gesetz beschlossen. Ziel ist es, den Patienten mit dem Medikationsplan bei der richtigen Einnahme seiner Medikamente zu unterstützen.

Nähere Infos dazu finden Sie auf den Seiten des Bundesministerium für Gesundheit:
www.bundesgesundheitsministerium.de/medikationsplan

Unsere Kundenkarte

Unsere Kundenkarte bietet Ihnen einige Vorteile, von der Auflistung Ihrer Zuzahlungen als Nachweis für die Krankenkasse über die Erfassung aller bisher gekauften Medikamente bis hin zur Grundlage Ihres individuellen Medikationsplanes.


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